LTW - Lasertechnologie Winter GmbH

LIEFERZEITEN

Transportzeiten sind kein Bestandteil unserer Lieferzeiten. Grundsätzlich bemühen wir uns um kürzeste Lieferzeiten. Sind für Lieferverzug nachweislich unsere Unterlieferanten verantwortlich, übernehmen wir keine Haftung für dadurch beim Besteller auftretende Probleme. Kommt es zu Lieferverzug, den die LTW auf Grund von Störungen im Betriebsablauf zu vertreten hat, sind vom Besteller angemessene Nachfristen zu setzen. Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, ohne eine angemessene Frist zur Nachlieferung gesetzt zu haben, haftet der Besteller für Kosten, die uns dadurch entstehen.

AUFTRAGSSTORNIERUNG

Wird ein Auftrag storniert, nachdem von uns die zum Gesamtumfang des Auftrages erforderlichen Materialien und/oder Fremdleistungen in Auftrag gegeben worden sind, trägt der Besteller die dafür angefallenen vollständigen Kosten zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 15%, gerechnet auf die Materialkosten.

MINDERMENGENZUSCHLAG

Werden die im Angebot erwähnten Bestellmengen vom Kunden bei seiner Bestellung unterschritten, berechtigt uns dies zur Berechnung eines Mindermengenzuschlages. Dieser wird nach dem jeweiligen Auftragsumfang festgelegt, beträgt jedoch mindestens 50%.
Für Rechnungsbeträge unter € 10,00, € 20,00 bzw. € 30,00 netto wird eine Kostenpauschale berechnet. Diese beträgt € 8,00, € 6,00 bzw. € 3,00.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug, zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Im Einzelfall sind Rechnungen sofort bei Abholung oder Lieferung zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, mit jeder Mahnung Mahngebühren (€ 5,00) und Verzugszinsen in Höhe von 10% ab dem Tage der Fälligkeit zu erheben.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lüdenscheid.
Im Übrigen gelten die allgemeingültigen gesetzlichen Bestimmungen.

Lüdenscheid, den 01.12.2008